Rechte
und Pflichten der Jugendlichen
Es zählt inzwischen zu
den jährlichen Veranstaltungen für die Drittklässler der Mittelschule: Das
Treffen mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Südtirols (KiJA Südtirol, für
weitere Infos hier klicken).
Die Juristin und
Kunsthistorikerin Frau Dr. Sarah Siller, Mitarbeiterin der KiJA, hat am
Dienstag, dem 21. Oktober 2014 in einem 90 minütigen Vortrag den Jugendlichen
erklärt, worin die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft bestehen, wie
und wo sie eingreift, bzw. zu Hilfe gerufen wird und, für die Heranwachsenden
sicher von großer Bedeutung, welche Rechte und Pflichten die Jugendlichen
haben. Es wurden praktisch alle aktuellen Themen angesprochen, die die Schüler
und Schülerinnen interessieren:
Von der
Entscheidungsfreiheit der Minderjährigen, Ausweispflicht, Drogenkonsum, Tattoos
und Piercings, Geschlechtsverkehr, Mobbing, Cybermobbing, Gewalt, Soziale
Netzwerke (Facebook, Twitter, WhatsApp, etc.) und deren Gefahren bis hin zu
Strafrecht, Strafhaft und Jugendgericht. Frau Dr. Siller
beantwortete die zahlreichen Fragen, die durchgehend während des Vortrages von
den Schülern und Schülerinnen gestellt wurden.
Um einige Aspekte der Arbeit
anschaulich erklären zu können, brachte die Juristin Fallbeispiele, die es
(leider) auch in Südtirol gibt. Für die Jugendlichen
der Mittelschule Karl Agsthofer in Toblach war der heutige Vortrag sicher sehr
interessant und informativ, der zum Denken anregt und den Weg ins
Erwachsenenleben hoffentlich begleiten wird.



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